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Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II

Was ist das Konzept der Maßnahme ,,Ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II‘‘ und wie kann es mich in meiner beruflichen Entwicklung fördern?

Bei der Maßnahme ,,Ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II„ handelt es sich um ein gezieltes Förderungs- und Betreuungsangebot für Arbeitssuchende im Rahmen der Grundsicherung nach SGB II. Sie fokussiert verschiedenen Bereiche, welche die Teilnehmer bei der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Erhöhung des persönlichen Marktwertes unterstützen soll. Hierbei werden hauptsächlich die sozialen und strukturellen Fähigkeiten gefördert und forciert; bewerbungs-, sprach- und orientierungsrelevante Fähigkeitsentwicklung deckt der ANCANA Bildungspoint über die Maßnahme ,,Vorankommen‘‘ ab.

Was kostet die Teilnahme an der Maßnahme?

Die Teilnahme ist ausschließlich für Menschen möglich, die Anspruch haben auf oder bereits im Besitzt eines AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) sind. Diesen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Sprechen Sie Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in gerne direkt auf uns an!

Für den Teilnehmenden ist unser Einzelcoaching demnach komplett kostenfrei.

Infomatrial downloaden

Wer gehört zur Zielgruppe der Maßnahme ,,Ganzheitlich Betreuung nach §16k SGB II‘‘ ?

Ausschließlich Personen, die aktuell oder in absehbarer Zeit Leistungen nach dem SGB II erhalten, weitläufig bekannt als Grundsicherung. Diese Leistung steht hauptsächlich Menschen zu, die bereits arbeitslos oder arbeitssuchend sind oder davon bedroht sind. Anders als bei dem Erhalt von Leistungen nach dem SGB III, haben Menschen, die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung erhalten anders zu betrachtende persönliche Einschränkungen und Bedürfnisse, die einen Einstieg oder Wiedereinstieg in die Arbeitswelt erschweren, welche sich nicht oder nicht ausschließlich auf die persönlichen beruflichen Qualifikationen oder beruflichen Erfahrungen beziehen.

Mögliche Eigenschaften von zielgruppenkonformen Teilnehmenden sind u.a.:

  • Unzureichende oder fehlende Schul-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse
  • Suchtverhalten
  • Verschuldung der Person oder der Bedarfsgemeinschaft
  • Psychische Auffälligkeiten
  • Familiäre Missstände oder schwierige Familienverhältnisse
  • Fehlende soziale Kontakte oder das Fehlen eines stabilen, sozialen Netzwerks
  • Ungünstige oder unsichere Wohn- und Lebensumstände
  • Delinquenz, Vorbestraft
Maßnahmeninhalte:

Die Maßnahmeninhalte werden individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmerin/des Teilnehmers angepasst. Hierbei wird aktiv auf die unterschiedlichen Problemlagen der Leistungsberechtigten eingegangen, so dass eine ganzheitliche Betreuung zur Schaffung einer stabilen Lebenssituation und für eine berufliche Eingliederung sichergestellt werden kann.

Mögliche Maßnahmenmodule:

Psychosoziale Unterstützung

  • Gezielte Einzelgespräche zur Erfassung der Problemauslöser mit dem Ziel der emotionalen Stabilisierung
  • Vermittlung von Angeboten für Kontaktstellen in Notfall- und aktuellen Krisensituationen
  • Vermittlung von Angeboten für langfristige oder dauerhafte psychologische Unterstützung z.B. Selbsthilfegruppen, Therapieangeboten, Beratung im Rahmen der
  • Suchtbekämpfung oder Entwicklung von Sprachkompetenzen insbesondere mit gesundheitlichen Gründen
  • Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II wie z.B. Schuldner- und Suchtberatung aber auch Pflege und Kinderbetreuung
  • Unterstützung bei der Inangriffnahme von Grundbildungsdefiziten wie z.B. Analphabetismus

Soziale Integration und Alltagsbewältigung

  • Individuell zugeschnittene Beratung, Betreuung und Unterstützung des teilnehmenden Individuums oder ggf. der Bedarfsgemeinschaft während des gesamten Betreuungszeitraums
  • Gemeinsame Entwicklung von Sozialkompetenzen im Rahmen der Kommunikationsentwicklung, Konfliktbewältigung und der generellen sozialen Interaktion

Alltagsmanagement

  • Unterstützungsleistungen für eine effiziente Haushaltsführung und -organisation sowie Kenntnissschaffung im Bereich der finanziellen Bildung und Budgetplanung
  • Unterstützung beim Umgang mit Behördengängen
  • Hilfestellung bei konkreten persönlichen und familiären Situationen z.B. dem Aufbau von Tagesstrukturen, Motivation zur Entwicklung und Stabilisation von ggf. bereits bestehenden bedarfsgemeinschaften, Verbesserung der persönlichen Handlungskompetenzen mit Fokus auf die Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Alltagshilfen zur Meisterung persönlicher Hindernisse z.B. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Pflege des Erscheinungsbildes

Familiäre Unterstützung und Lebensplanung

  • Hilfestellung bei der Bewältigung persönlicher Hürden, die und Rahmenbedingungen, welche die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit erschweren z.B. Geflüchtete
  • Abstimmung der ganzheitlichen Betreuung mit bereits bestehenden Leistungen und Hilfsangeboten z.B. Therapien, Kooperation mit Jugendhilfen
  • Unterstützung bei Erziehungsproblematiken, ggf. Familiencoaching und der Organisation von Kinderbetreuungsmöglichkeiten

Persönliche Entwicklung

  • Aufbau und Entwicklung einer zielgerichteten beruflichen Handlungskompetenz durch z.B. Unterstützung beim Aufbau von Arbeitsmotivation, Förderung der beruflichen Flexibilität und dem Gerechtwerden von beruflichen Anforderungen
  • Entwicklung eines persönlichen Leitfadens sowie Zukunftsperspektiven und Ziele
    Ggf. Unterstützung bei der Beantragung von notwendigen Mobilitätshilfen

Ziel der Maßnahme:

Die Maßnahme ,,Ganzheitlich Betreuung nach §16k SGB II‘‘ zielt darauf ab, ein Unterstützungsnetzwerk zur Verminderung, Verbesserung und Behebung ungünstige Lebensumstände der Betroffenen zu entwickeln, um deren Ausgangssituation für eine berufliche Entwicklung bzw. einen beruflichen Einstieg zu schaffen. Hierbei wird nicht der sofortige oder zeitnahe Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu forcieren, sondern die Beeinträchtigten dabei zu unterstützen, die betroffenen negativen Lebensumstände weitestgehend selbstständig zu identifizieren und zu verbessern, um eine nachhaltige Steigerung der Lebensqualität zu erzeugen. Die ganzheitliche Betreuung soll dabei möglichst alle Alltagsumstände der jeweiligen Person beleuchten und analysieren, um eine umfassende Unterstützung zu gewährleisten. Im Rahmen der Maßnahme soll idealerweise eine gesunde Basis für einen Einstieg in den Arbeitsmarkt erreicht werden.